FAQ – Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Standorte der Überörtlichen Radiologischen Gemeinschaftspraxis?

Wo wir uns befinden und wie Sie hierher kommen, finden Sie unter Standorte

Wo kann ich parken?

Standort am Diakonissenkrankenhaus

Auf dem Gelände des Ev. Diakonissenkrankenhauses Leipzig steht ein gebührenpflichtiger Parkplatz für Patienten und Besucher zur Verfügung.

Zufahrt ist über die Prießnitzstraße möglich.

Gehbehinderte Patienten und Besucher können jedoch zum Krankenhauseingang (Georg–Schwarz–Straße) gebracht und dort auch abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, unsere Praxis ist derzeit ausschließlich über den Haupteingang des Ev. Diakonissenkrankenhauses zu erreichen.

Standort im Markkleeberg-Center

Die Zufahrt zum Parkplatz neben dem Gebäude befindet sich in der Koburger Straße. Es sind ausreichend Parkplätze für die Radiologie reserviert.

Standort Schönefeld

Die Praxis verfügt nicht über eigenen Parkplätze. Vor dem Rathaus gibt es einige Kurzzeitparkplätze.

Für gehbehinderte oder schwer kranke Patienten gibt es die Möglichkeit, mit einem Fahrzeug auf das Rathausgelände direkt bis vor den Praxiseingang zu fahren. An dieser Stelle ist kurzzeitiges Halten mit dem PKW möglich, hier finden Sie auch einen barrierefreien Zugang zu den Praxisräumen.

Brauche ich einen Überweisungsschein?

Ja! – Zu einer radiologischen Untersuchung sollten Sie in jedem Fall einen Überweisungsschein zur Terminvereinbarung oder spätestens zur Untersuchung mitbringen.

So kann sicher gestellt werden, dass der Radiologe/die Radiologin alle notwendigen Informationen für die Untersuchung erhält, denn lediglich der überweisende Haus – oder Facharzt kennt Ihren genauen Krankheits- und Heilungsverlauf und kann bereits erfolgte Diagnostik oder Behandlungen bewerten. Mit einer gezielten Fragestellung, der Auswahl der geeigneten Methode und der Einbeziehung aller vorliegenden Informationen können wir die Untersuchung optimal ausführen. Unnötige Strahlenexpositionen oder gar Doppeluntersuchungen werden somit vermieden.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Überweisungsschein im Quartal der geplanten Untersuchung ausgestellt wurde. Sollte dies aufgrund der Terminvergabe nicht gegeben sein, nehmen wir auch Ihren Überweisungsschein mit dem Ausstellungsdatum vom letzten, abgelaufenen Quartal entgegen.

Die Vorlage einer gültigen Krankenversichertenkarte ist in jedem Fall notwendig.

Muss trotz Überweisungsschein die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorgelegt werden ?

Ja ! Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, vor Beginn der Behandlung die aktuelle eGK vorzulegen.

Somit können wir auf sicherem und schnellem Weg Ihre aktuellsten Patientendaten erfassen und die korrekte Zuordnung Ihrer Aufnahmen garantieren.

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) wird eine veraltete eGK beim Einlesen als ungültig erkannt. Um keinen unnötigen bürokratischen Aufwand an der Anmeldung auszulösen, ist es wichtig, dass Sie immer ihre aktuellste eGK mit in die Praxis bringen.

Fehlt die eGK oder ist sie ungültig, muss uns der Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen vorgelegt werden. Danach sind wir berechtigt für die Behandlung eine Privatvergütung zu verlangen. Wird die eGK bis zum Ende des jeweiligen Quartals nachgereicht, erhalte Sie die Vergütung zurück

Wie komme ich zu einem Termin?

Termine können Sie mit jedem einzelnen unserer Standorte, je nach Ihrer Wahl vereinbaren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Terminanfrage das spezielle Leistungsspektrum am jeweiligen Standort. Seit dem 07.12.2020 können Sie zu jeder Tageszeit in unserem Online – Terminkalender Doctolib selbst einen Termin buchen – einfach, sicher und schnell. Außerdem sind Terminvereinbarungen selbstverständlich persönlich vor Ort in unserer Praxis, per Telefon oder online per Kontaktformular möglich.

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der betreffenden Website des von Ihnen gewählten Praxis - Standortes über die Terminanfrage:
Terminanfrage Standort am Diakonissenkrankenhaus
Terminanfrage Standort Markkleeberg
Terminanfrage Standort Schönefeld

Muss ich lange warten, obwohl ich einen Termin habe?

Wir versichern Ihnen: wir sind immer bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten.

Doch es gibt wenige Ausnahmen…
Jeder einzelne ambulante und stationäre Patient steht mit seiner individuellen Situation im Mittelpunkt und wir schenken Ihnen unsere ganze Aufmerksamkeit. Notfalluntersuchungen können unsere Abläufe beeinflussen. Unsere Mitarbeiter werden Sie in diesen Ausnahmefällen über eventuelle Verzögerungen informieren.

Wer wird mich untersuchen?

Die Untersuchungen werden von qualifizierten, staatlich geprüften Medizinisch-Technischen Radiologie-Assistentinnen und -Assistenten durchgeführt. Durch die kontinuierliche Teilnahme aller unserer Mitarbeiter an Weiterbildungen kann stets eine Untersuchungsqualität auf neuestem Stand gewährleistet werden.

Im Anschluss erfolgt die Befunderhebung durch unsere Radiologen, die auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert sind.

Wie bereite ich mich auf meine Untersuchung vor, wie läuft sie ab, wie lange dauert sie ?

Informationen dazu finden Sie unter Leistungssprektrum.

Bekomme ich ein Kontrastmittel?

Informationen dazu finden Sie unter  Leistungssprektrum.

Kann ich nach der Untersuchung selbst mit dem Auto fahren?

Bei allen Standarduntersuchungen ohne Kontrastmittel und körperlichem Wohlbefinden können Sie selbst mit dem Auto nach Hause fahren.

Bei einigen Untersuchungen werden neben einem Kontrastmittel auch Medikamente verabreicht, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen. Auch bei Schmerzbehandlungen oder Biopsien sollten Sie sich abholen lassen oder auf die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Konkrete Hinweise entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der einzelnen Untersuchungsverfahren (Leistungsspektrum).

Wie kommt der Befund zu meinem Arzt?

Die Besprechung der Untersuchungsergebnisse bei ambulanten Patienten erfolgt durch Ihren überweisenden Arzt. Die Befunde der radiologischen Untersuchung liegen dort schriftlich nach etwa 4–5 Tagen vor, in dringenden Fällen kann der Befundbrief auch sofort mitgegeben oder per Fax an den Überweiser gesendet werden.

Eine Übermittlung des Befundes per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Was passiert mit meinen Bildern?

Die Aufnahmen der Untersuchungen werden entsprechend der gültigen Vorschriften mindestens 10 Jahre aufbewahrt, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahren. Da unsere Praxis seit 2007 volldigital arbeitet, werden alle Bilder in einem digitalen Langzeitarchiv gespeichert.

Im Befundbericht an Ihren Überweiser/In übermitteln wir einen HDS – Code, der dem Arzt oder der Ärztin online den Zugang zu den Aufnahmen der jeweils beauftragten Untersuchung ermöglicht. Auch weiterbehandelnden Fachärzten stellen wir bei Bedarf und Ihrer Zustimmung die Aufnahmen vorzugsweise per HDS – Service zur Verfügung.

Zu den meisten Krankenhäusern und radiologischen Praxen der Stadt Leipzig existiert eine teleradiologische Anbindung, so dass Ihre Bilder – Ihr Einverständnis vorausgesetzt - auf schnellstem Wege per Datenleitung gesendet werden können. Der Einsatz eines sicheren Datenübertragungsprotokolls und zusätzlicher Datenverschlüsselung garantieren die Datensicherheit bei dieser Art der Bildverteilung.

Möchten Sie Ihre Bilder für Ihre ganz persönlichen Unterlagen aufbewahren, übergeben wir Ihnen kostenfrei einen Zugangscode zum HDS - Portal, Sie können Ihre Aufnahmen online betrachten. Die Erstellung einer CD mit Ihren Aufnahmen würden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Sollte es notwendig sein, dass eine andere Person Ihre Röntgenaufnahmen, den HDS - Code oder Ihren Untersuchungsbefund persönlich für Sie bei uns in Empfang nehmen soll, dann drucken Sie bitte die Vollmacht aus und geben Sie diese ausgefüllt und unterzeichnet der betreffenden Person zur Vorlage bei uns mit.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Untersuchung von Kindern?

Da Gewebe von Kindern besonders strahlenempfindlich ist, wird genauestens  geprüft, ob Röntgenaufnahmen durch andere bildgebende Verfahren (MRT, Sonographie) ersetzt werden können. Im Bedarfsfall halten wir Rücksprache mit dem überweisenden Arzt.

Die Untersuchungsparameter werden an Alter und Gewicht des Kindes angepasst.

Radiologische Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren setzen das  Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Wenn Sie Ihr Kind zur Untersuchung in unserer Praxis selbst begleiten, geben Sie uns hier vor Ort mündlich oder per Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen Ihr Einverständnis für die radiologische Untersuchung.

Sollten Sie Ihr Kind nicht selbst begleiten können, geben Sie ihm oder der Begleitperson bitte eine Einverständniserklärung in schriftlicher Form mit oder verwenden sie unser Formular.

Was bedeutet „Nüchtern zur Untersuchung kommen“?

Bei einigen Untersuchungen ist es notwendig, dass Sie nüchtern zur Untersuchung erscheinen. Unsere Mitarbeiterinnen der Terminvergabe werden Sie in diesem Fall ( Leistungsspektrum) darauf hinweisen.
Nüchtern bedeutet im medizinischen Sinn, dass der Patient für die Dauer von mindestens 4 Stunden nicht gegessen, getrunken, Kaugummi gekaut oder geraucht hat. Auch Medikamente dürfen während dieser Zeit nicht eingenommen werden.

Bitte besprechen Sie dies im Bedarfsfall vorab mit Ihrem behandelnden Arzt.

Was ist mit bestehenden Vorerkrankungen?

Bitte teilen Sie unseren Mitarbeiterinnen schon bei der Terminvergabe insbesondere für CT- oder MRT-Untersuchungen bekannte Vorerkrankungen und die Einnahme von Medikamenten mit. Auf diese Weise können entsprechende Untersuchungsverfahren ausgewählt und eventuelle Vorbereitungen getroffen werden.